Di. Nov 28th, 2023

Veröffentlicht 24. Oktober 2023.
Aktualisiert am 25. Oktober 2023 | 10:32 Uhr

Scheinheilig monieren Medienanstalten Inhalte bei regierungskritischen Medien. Sie blicken auf bestimmte Stellen im Mediengeschehen und stellen sich dumm, wenn es darum geht, wer da eigentlich hinter ihnen steht, der eigentlich niemandem gewahr ist. Die Medienanstalten blicken nur in eine bestimmte Richtung und bei bestimmten Themen hören sie einfach nicht zu. Ganz einfach, weil es aufgrund fragwürdiger Gesetze nicht ihre Aufgabe ist. WIM hat sich eingelesen und deckt exklusiv die Funktionsweise von Medienanstalten und dem sogenannten Presserat auf und wie es clever, aber widerrechtlich gesetzlich geregelt ist, dass bei den Medien eben nicht alle gleich sind. Der Presserat ist gleicher. Er muss keine Standards erfüllen. Dieser Journalistenclub ist selbst der Standard.

Derweil werden andere Medien, von den Medienanstalten angegangen, da diese nicht angebliche Standards erfüllen und sich in keinster Weise organisieren würden. Selbst wenn man annimmt, eine wahlweise Selbstorganisation von Publizisten oder eine Kontrolle durch Medienanstalten ist überhaupt grundgesetzkonform, wie es die derzeitige Gesetzeslage über den Medienstaatsvertrag ist, gibt es unbekannte Tricks der Medienanstalten und regierungsnahe Medien, die WIM aufdeckt.

Die Medienanstalten berufen sich in ihrer Zensur auf den sogenannten Medienstaatsvertrag. Zuletzt gab es beim neuen TV-Sender Auf1 eine entsprechende Meldung über einen staatlichen Angriff auf die freie Presse. Aber auch der Deutschlandkurier und andere berichteten über entsprechende Anschreiben der entsprechenden Landesmedienanstalten. Diese Medienanstalten sprechen offenbar Strafen und Verbote aus und werden im Fall von Auf1 durch Mitglieder des Staatsmonopols in ihren PR-Beiträgen, aber auch vermutlich im Hintergrund über den Presserat aufgestachelt, dies zu tun.

Wie jetzt? Der Presserat ist ein “Staatsmonopol”? Ist das nicht ein freiwilliger Zusammenschluss der Selbstkontrolle? WIM-Recherchen haben ergeben, dass es sich beim sogenannten Presserat um ein Staatsmonopol handelt. WIM kann hier und heute exklusiv und erstmalig über die Zusammenhänge zwischen Medienanstalten, öffentlich-rechtlichem Rundfunk, regierungsnahen Medien berichten und wie sich ein grün-rot-medialer Komplex namens Presserat mit Ewigkeitsgarantie ins Gesetz geschrieben hat. Angeblich können theoretisch jegliche Medien eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle und ein Pendant zum sogenannten Presserat gründen und sich dadurch angeblich leicht derartigen Schreiben den Medienanstalten entziehen, aber praktisch wird dies durch genau jene Medienanstalten verhindert, wie WIM in Korrespondenzen mit den Medienanstalten nachweisen kann. Am Ende dieses Beitrages lege ich die Korrespondenz offen, bei der ich versuche selbst eine Organisation der Selbstkontrolle zu gründen. Denn es gibt keine Konkurrenz zum Presserat. Warum wohl? Es ist auch keine Konkurrenz gewollt, denn die Voraussetzungen kann mir die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg nicht mitteilen.

Ich beschäftige mich seit 2023 näher mit Medienanstalten, auch seitdem ich erfahren habe, dass diese regierungskritische Medien neuerdings mit Bußgeldandrohungen angehen. Es gibt seltsame Vorgänge dieser sogenannten Medienanstalten im Zusammenhang mit dem sogenannten Presserat, der eine der verschworenen und eher undurchsichtigen Vereine an Regierungsmedien darstellt. Fest steht, dass der Journalistenclub Presserat am Medienstaatsvertrag mitgeschrieben hat und bei den Medienanstalten eine geschützte und unkontrollierte Sonderstellung und damit Monopolstellung hat.

Die Landesmedienanstalten sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (Anstalten) mit dem Recht der Selbstverwaltung und angeblich “staatsfern” und angeblich formell nicht Teil der jeweiligen Landesregierungen. Die Landesmedienanstalten werden übrigens wie der öffentliche Rundfunk überwiegend aus den Mitteln des Rundfunkbeitrages finanziert.

Die offizielle Aufgabe des Presserates ist in einer Selbstverpflichtung einen bestimmten Pressekodex einzuhalten. Leser können bei Nichteinhaltung dieses Pressekodexes Beschwerden einreichen (https://archive.ph/Rnf2p), zu Artikeln von Printmedien, Video-Beiträgen von TV-Sendern im Internet, evtl. anderen Online-Medien und formell beauftragt angeblich auch Presseagenturen wie der dpa. Schon der Kodex selbst ist mehr als fragwürdig, wenn er die Mitglieder und zum Teil verpflichtete Nichtmitglieder vorschreibt, die Massenmigration, Ausländerkriminalität und den durch Nancy Faeser erklärten Austausch des Wahlvolkes mit Wahlrecht nach einem halben Jahr nach illegaler Einreise systematisch zu verschweigen. Nie wurde in Deutschland darüber abgestimmt, ein Einwanderungsland mit offenen Grenzen zu sein. Das Ziel der Vernichtung des Deutschseins und offen als solche bezeichnete, wenn nötig gewaltvollen “Enthomogenisierung” des deutschen Volkes hat der Presserat medial in seinen Statuten unter Richtlinie 12.1 gefasst, gültig seit 22.03.2017: “In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt.” Neben dieser systematischen politischen Festlegung auf illegale Praktiken der Regierung im Bereich ins Land gelockter Afrikaner und Araber gibt es auch in der Spruchpraxis der Beschwerdestelle ganz offenbar sehr zahlreiche seltsame Vorgänge, von denen ich selbst einige erlebt habe bzw. darüber hinaus erahne.

Die Macht der Medien ist das Werkzeug korrupter Regierungen schlechthin. Viele Menschen fragen sich, wie sich die Korruption in der BRD so verfestigen konnte. Die Beleuchtung der Journalistenvereine wie der sogenannte “Presserat” ist daher von großer Bedeutung, wie mir immer mehr klar wird. Neben meinen Recherchen zu den Journalistenvereinen Bundespressekonferenz, Landespressekonferenz und Justizpressekonferenz ist der Presserat ein zentrales Instrument der Regierungen. Denn der Pressekodex des Presserates gilt als Standard generell, so scheint es.

Ich hatte die Medienanstalten seit Juni 2023 mit Anrufen und E-Mails kontaktiert. Zum Beispiel mit dem bundesweiten Zusammenschluss der länderorganisierten Medienanstalten die-medienanstalten.de. Dort behauptete man glatt, der Presserat würde gar nicht staatlich finanziert, sondern nur durch Mitgliedsbeiträge. Weiterer Hammer war die Aussage, dass die Medienanstalten sich ausdrücklich weigern, den Presserat zu kontrollieren. Gleiches habe ich bei der Medienanstalt und dem Ableger in Baden-Württemberg in Erfahrung gebracht. Ein Anruf beim Zusammenschluss der Länder-Medienanstalten am 27.06.2023 und zuvor die Antwort vom 12.6.2023 auf mein Schreiben der Medienanstalt Baden-Württemberg auf eine WIM-Anfrage ergaben, dass der Verein Presserat im Gegensatz zu potenzieller alternativer freiwilliger Selbstkontrolle keinerlei Kontrolle durch die Medienanstalten unterliegt: “Der Presserat … untersteht nicht der Aufsicht der LFK.”

Eine Konkurrenz zum Presserat könne ich ja gründen, bekam ich zur Antwort, als ich selbst den Medienstaatsvertrag § 19, erwähnte. Das aber wusste ich nach der Lektüre des Medienstaatsvertrages selbst. Mehr Information rückten die Medienanstalten nicht heraus, versprachen aber eventuell mehr zu liefern, irgendwann. Im Medienstaatsvertrag § 19 wird beschrieben, wie Publikationen zur Selbstverpflichtung eine Organisation gründen könnten und ansonsten durch die Medienanstalten kontrolliert würden. Das heißt also, organisierte oder auch nicht organisierte Konkurrenz zum Club Presserat wird durch die Medienanstalten stets kontrolliert, aber den Presserat selbst zu kontrollieren, weigern sich die Medienanstalten. Gleichwohl weigern sich die Medienanstalten bei einer Gründung einer Konkurrenz zum Presserat zu unterstützen, wie ich erlebt habe. Ich erwog eine Gründung einer Organisation zur journalistischen Selbstverpflichtung, gleichwohl mit der Vermutung, dass so eine Gründung gar nicht gewünscht ist. Mein Verdacht bestätigte sich. Angeblich arbeite man jetzt daran, irgendwelche internen Leitlinien zu erarbeiten, nachdem ich nun ausdrücklich und mehrfach nachgefragt habe, was denn ein alternativer Presserat nun genau benötige.

Im Medienstaatsvertrag § 19 Absatz 3 wird der “Presserat” ausdrücklich als auf alle Ewigkeit angelegter Journalistenclub gesetzlich erwähnt. Ein Entzug der Lizenz ist für den Presserat selbst damit ausgeschlossen. Er ist Teil des Gesetzes. Scheinheilig könnten sich alternative Medien laut Medienstaatsvertrag § 19 Absatz 4 ja selbst eine Organisation der “Freiwillige Selbstkontrolle” einrichten. Diese aber unterliegt einer “Anerkennung” durch “Prüfer” und natürlich bedürfe es “Sachkunde” und einer “sachgerechten Ausstattung”. Was das alles genau bedeutet? Ich jedenfalls konfrontierte die Medienanstalt Baden-Württemberg mit dem Vorwurf, dass eine Neugründung verhindert werden würde und völlig unklare Bedingungen herrschen und ohnehin eine Ungleichbehandlung zum Presserat vorhanden ist, der zwar vom Staat gänzlich durchfinanziert wird, was aber geheim bleiben soll.

Der Presserat hat sich über Medienanstalten und den Medienstaatsvertrag eine Sonderrolle erwirkt. Er berät die Medienanstalten anstatt von ihnen kontrolliert zu werden. Der Presserat hat es geschafft sich im Medienstaatsvertrag als staatliches Monopol zu etablieren und so lenken regierungsnahe Medien über die Medienanstalten und deren Bußgelder ihre regierungsunabhängige Konkurrenz.

Was für einen Hintergrund Leiter von Medienanstalten so haben:https://youtu.be/-OP1KI-n8_s?t=243

https://t.me/GWisnewski/34608

https://t.me/GWisnewski/34607

https://www.deutschlandfunk.de/initiative-der-landesmedienanstalten-medien-aufseher-gehen-100.html