Di. Nov 28th, 2023

Veröffentlicht 19. November 2022.
Aktualisiert am 19. November 2022 | 19:51 Uhr

In einem ARD-ZDF-Beitrag wurde diese Woche eröffnet, wie Medien stets bei den verbrecherischen Straßen-Blockaden von “Letzte Generation” vor Ort sein können. Was WIM bereits bei der Deutschen Welle in Berlin vor wenigen Monaten sehr vermutet hatte, wird nun deutlich bestätigt. Staatsnahe Medien werden über mutmaßliche Straftaten von Klima-Terroristen reichlich vorher informiert und sind damit an den Planungen solcher Taten mutmaßlich beteiligt bzw. reichlich vorab in Kenntnis gesetz. Oder lässt sich das noch irgendwie leugnen? ARD-ZDF gibt es nun offen zu und zeigt, wie es funktioniert. Die Auffassung der WIM-Redaktion ist: ARD-ZDF presst Bürgern GEZ-Zwangsgelder ab und begeht damit mutmaßlich regelmäßig Straftaten. Hierzu ergeht auch demnächst eine Strafanzeige gegen ARD-ZDF vom Autor, auch wegen der ständigen Aufforderungen GEZ zu zahlen. Der gemäß Medienstaatsvertrag gesetzlich zu Objektivität verpflichtete öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt sich nicht nur auf die Seite bestimmter politischer Forderungen, was schon jegliche Legitimation von Zwangsgebühren beendet, nein, er ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit und nach Einschätzung der WIM-Redaktion Mittäter bei Straftaten. Da die innere Sicherheit nach Auffassung der Polizei-Gewerkschaft Berlin gefährdet ist, kann man auch von Terrorismus sprechen.

Staatsnahe Medien werden über Straftaten einen Tag zuvor informiert. Video-Quelle: ARD-ZDF

 

Die selbst gekrönten weltlich-geistlichen Klima-Könige sprechen über das Sprengen von Pipelines, die “Überwindung” des kapitalistischen Systems, eine “systemweite Transformation” und halten gerne mal Schilder hoch mit Aufrufen zu Ausschreitungen wie  “Climate Justice or Riot”. Dass der Chef des Verfassungsschutzes selbst hier keinen Extremismus erkennen will, sagt etwas über Thomas Haldenwang und die weltweit einzigartige Behörde Verfassungsschutz und nichts über das Ausmaß extremistischer Bestrebungen der Blockierer.

“Der Treffpunkt für morgen steht. Bitte halte diesen Ort streng intern…”

Wie weiß also ARD-ZDF nun, dass es genau an dieser Kreuzung in Berlin, an diesem Tag ihr Kamera-Team platzieren soll? Öffentlich-rechtliche Medien und staatsnahe Medien sind über die Planungen der Straftaten in Kenntnis gesetzt, wird in einem Video-Beitrag von ARD-ZDF gezeigt. In einem Ausschnitt aus der Sendung “Wir müssen reden” des RBB vom 15.11.2022 wird die Kooperation selbstherrlich ausgeplaudert. ARD-ZDF-Mitarbeiter sind mit den Blockierern per Du, also ganz offensichtlich schon länger in Kontakt, und sie werden über konkret anstehende Blockaden frühzeitig, in diesem Fall mindestens einen Tag vorab, informiert. Aber es findet offenbar keine Anzeige an die Polizei statt. Denn die erscheint nicht vor Ort. Hätte ARD-ZDF der Polizei vorher Bescheid gesagt und diese käme nicht, müsste dies von ARD-ZDF ja schließlich gemäß gesetzlichem Auftrag berichtet werden. Dass eine Straftat stattfinden soll, weiß ARD-ZDF ganz offensichtlich weit vorher, aber erfährt den genauen mutmaßlichen Tatort anscheinend später. Die gemeingefährlichen Blockierer verteilen Details zu den geplanten Straftaten. ARD-ZDF erfährt einen Tag vor der Tat: “Der Treffpunkt für morgen steht.” Sie hätten die Möglichkeit, die Taten zu verhindern. Wenn die Medienvertreter die Planungen der Straftaten “streng intern” handhaben, wie es die Blockierer wünschen, und der Polizei eben nicht Bescheid geben, erhalten sie auch zukünftig SMS-Mitteilungen über konkret anstehende Straftaten. Die Interessenlage von derart zweifelhaften Medien ist auch in folgender Hinsicht klar: Nur mit einer im Sinne der Blockierer erfolgreichen Durchführung der Taten und entstandenen riesigen Staus und großem Schaden, erhalten derartige Medien die gewünschte Story.

Laut StGB § 138 gilt zu einer Nichtanzeige bei geplanten Straftaten:

Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer gemeingefährlichen Straftat wie gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b) zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.