Veröffentlicht 9. März 2022.
Aktualisiert am 10. März 2022 | 14:43 Uhr
GEZ-Gebühren müssen ab sofort nicht mehr bezahlt werden, wurde unbemerkt von der Öffentlichkeit implizit und immerhin bereits im Januar 2022 durch einen der beiden Studioleiter Mannheim-Ludwigsburg mitgeteilt. Man ließ einen hochrangigen SWR-Mitarbeiter den Medienstaatsvertrag aufkündigen. Denn ausdrücklich ließ der hochrangige Mitarbeiter der Sendeanstalten von ARD-ZDF nichts Geringeres verlauten, als dass mit Teilen der Bevölkerung nach Möglichkeit generell nicht gesprochen werde. Ich wiederhole: Die öffentlich-rechtlichen Medien verkünden ihren ausdrücklichen Willen, nicht mit Teilen der Bevölkerung zu sprechen. Den Eindruck, den die Kritiker der Corona-Maßnahmen hatten, dass man ihnen nicht zuhören will und ihre Sicht der Dinge in den Medien nicht stattfindet, bestätigte nun Hartmut Reitz. Wörtlich bekräftigte die Top-Führungskraft des SWR zu den Montags-Spaziergängern: “Was wollen uns diese Menschen damit sagen? Ich habe keine Ahnung. Und wir müssen sie auch nicht fragen.”
Laut Medienstaatsvertrag §26 sind die öffentlich-rechtlichen Medien gehalten, Objektivität walten zu lassen: “Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.”
Keine Kann-Vorschrift, keine Soll-Vorschrift, sondern eine Muss-Vorschrift wird im Medienstaatsvertrag zu den öffentlich-rechtlichen Sendern genannt: Sie haben zu berücksichtigen. Und diese bezieht sich unter anderem auf Objektivität, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit. Wer dies ausdrücklich aufkündigt oder verneint, kann mit Hinweis auf die Verpflichtung im Medienstaatsvertrag auch die Zahlung kündigen. Das ist natürlich keine Rechtsberatung. Gleichwohl wird mehr oder minder jeder Bürger mit den Zahlungsaufforderungen von GEZ oder “Beitragsservice” konfrontiert und sollte sich da selbst Gedanken zum Thema machen. Die Sender von ARD-ZDF sind Anstalten des öffentlichen Rechts, wie im jeweiligen Impressum abzulesen ist und unterliegen demnach dem Bürgerlichen Gesetzbuch laut BGB § 310 Anwendungsbereich. Wer sich in einem Schreiben an seine örtliche Sendeanstalt auch auf BGB § 437 Rechte des Käufers bezieht, sollte alle Mängel auflisten. Bettel-Briefe dürfen als solche bezeichnet und dann auf jede Weise abgewiesen werden, wenn die versprochene Leistung nicht erfüllt wird.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/kommentar-spaziergaenge-pfalz-100.html
https://drive.google.com/file/d/1Url5P-kCvL4y0vO1T3FeRemCvpnAH8qQ/view
Medienstaatsvertrag: https://t.me/wim4u/36840