Mo. Sep 25th, 2023

Veröffentlicht 8. August 2023.
Aktualisiert am 8. August 2023 | 13:23 Uhr

Trifft das Land Baden-Württemberg sich bei Klagen heimlich mit Verwaltungsrichtern? Geheime Akten über Journalisten wie den Autoren werden verneint, aber doch geführt. Die drei Richter Weis, Singer, Marquardt teilen mir in ihrem Urteil vom 27.7.2023 nichts Geringeres mit, als dass sie sich vom Land Baden-Württemberg eine “Verwaltungsakte“ mit “Screenshots” meiner Person vom Antragsgegner haben “vorlegen” lassen, die mir selbst aber nicht in der Prozessakte zugesendet wurden. In der Prozessakte sind weder eine Verwaltungsakte des Landes Baden-Württemberg noch irgendwelche Screenshots bzw. Fotos von meiner Person enthalten, die die Richter im Urteil erwähnen. Sicherlich hätte der Autor einen Befangenheitsantrag noch während des Prozesses gestellt, wenn er erfahren hätte, dass sich die Richter eine “Verwaltungsakte“ mit “Screenshots” des Klägers vorlegen lassen, die sie dem Kläger aber nicht in der Prozessakte zukommen lassen.

 

Ganz im Gegenteil verneinte der Landtag noch am 14.6.2023 dem Antragsteller Jürgen Felger gegenüber ausdrücklich eine Existenz einer Akte über die Person Jürgen Felger. Man würde lediglich die “Korrespondenz” speichern und die damit zusammenhängenden erweiterten Kontaktdaten. Der Autor hatte es sich schon gedacht, dass man eine Akte über ihn anlegt und fragte von daher den Datenschutzbeauftragten des Landtages noch während des Prozesses und davon unabhängig. Aber der verneinte überraschenderweise. Im Juni 2023 wurde dem Journalisten vom Landtag mitgeteilt, dass über ihn nur Daten wie Anschrift oder Telefon gespeichert würden und das nur durch die bislang gelaufene Korrespondenz. Von einer Verwaltungsakte über die Person Jürgen Felger und gespeicherten angeblichen Verfehlungen, nach denen der Autor ausdrücklich gefragt hatte, war keine Rede. Die Existenz einer derartigen Akte über die Person Jürgen Felger verneinte das Land Baden-Württemberg noch im Juni ausdrücklich. Dann kam Ende Juli das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, was dem widerspricht.

Der Autor war am 21.6.2022 persönlich anwesend, wie Winfried Kretschmann erneut mitteilte, dass man ab Herbst in Baden-Württemberg gegen sein Masken-, 2G- oder Test-Diktat klagen könne, wem es nicht passt. Er drückte damit erneut aus, dass er mit grundrechtswidrigen Eingriffen kein Problem hat. Er sprach auch ausdrücklich aus, dass er nach Möglichkeit Ausgangssperren nutzen können möchte, ob es nun rechtens sei oder nicht. Aber mehrfach schon betonte Kretschmann, man könne gegen seine Entscheidungen ja klagen und den Rechtsweg beschreiten. Ob seine Verfügungen rechtlich haltbar sind, sei ihm einigermaßen egal.

Man könnte fast annehmen, der Landtag wusste, dass das Verwaltungsgericht eine mögliche Klage des Autors schon abweisen wird und mit jeder Lüge schon irgendwie durchkommen wird.

 

 

 

 

 

 

WIM-Klage. Angeblich kein Anrecht auf Behördenantwort, wenn diese vielleicht irgendwo schon steht