Sa. Sep 30th, 2023

Veröffentlicht 25. November 2022.
Aktualisiert am 25. November 2022 | 23:45 Uhr

Die Landesregierung Baden-Württemberg weiß nach eigenen Angaben nicht, ob zum Bahn-Kollaps in Stuttgart am 9.7.22 strafrechtlich ermittelt wird, hält dies aber für “möglich”. So wenig interessiert es Regierende im Bundesland, dass sie offenbar noch nicht einmal selbst bei der Staatsanwaltschaft und der Bahn nachfragen. Angeblich habe das Ministerium also noch nicht einmal bei der Deutschen Bahn oder der Staatsanwaltschaft nachgefragt, so sehr interessiert die Landesregierung das Schicksal der Pendler und Bahnreisenden. Ist es eine Verachtung der Landesregierung gegenüber dem Bürger, dass man beim Ministerium der Geschichte, ein Vogel habe eine komplette Großstadt lahmgelegt, nicht nachgeht?

WIM fragte das Verkehrsministerium des Bundeslandes ausdrücklich, ob dem Ministerium Hinweise auf Sabotage vorliegen und ob staatsanwaltschaftlich ermittelt wird:  “Ein Vogel in der Oberleitung soll am Sa 9.7.2022 einen totalen Kollaps der Fernbahnen am Hauptbahnhof Stuttgart verursacht haben. Klären Sie mich bitte auf, ob erstens dem Verkehrsministerium nicht ebenfalls Hinweise auf Sabotage vorliegen wie für den 8.10.2022 in Norddeutschland und zweitens zu einer möglichen Sabotage am 9.7.2022 bezüglich der Unterbrechung des Bahnverkehrs ermittelt wird.” Hierauf antwortete das Ministerium am 25.11.2022, wie geschildert. Im Gegensatz zu Stuttgart wusste sich in der Situation des Ausfalls der Bahn in Norddeutschland im Oktober das entsprechende Verkehrsministerium sehr wohl zu äußern, wie der Tagesschau zu entnehmen war, und informierte sich selbstständig.