Mo. Sep 25th, 2023

Veröffentlicht 30. August 2023.
Aktualisiert am 30. August 2023 | 18:55 Uhr

Man könnte fast vermuten, Winfried Kretschmann und der von seiner GRÜNEN-Parteikollegin Muhterem Aras kontrollierte Landtag Baden-Württemberg weiß, dass das Verwaltungsgericht jegliche Klage zu seinen Gunsten aburteilen wird und die Exekutive wohl mit jeder Lüge schon irgendwie durchkommen wird. Schon allzu oft betonte der Ministerpräsident in seinen scheinöffentlichen medialen Veranstaltungen mit seinen Medienpartnern, die er mal “Regierungspressekonferenz” nennt und mal nicht, man könne ja klagen, wenn es einem nicht passe. Mitte 2022 notierte ich nach einem seiner Bühnenauftritte, wie stets geleitet von SWR-Journalisten im Medienzentrum des Landtages: “Ich war eben persönlich anwesend, wie Winfried Kretschmann erneut mitteilte, dass man ab Herbst in Baden-Württemberg gegen sein Masken-, 2G- oder Test-Diktat klagen könne, wem es nicht passt. Er drückte damit erneut aus, dass er mit grundrechtswidrigen Eingriffen kein Problem hat. Er sprach auch ausdrücklich aus, dass er nach Möglichkeit Ausgangssperren nutzen können möchte. Zu meinen Erlebnissen über das Drumherum der Pressekonferenz am 21.6.2022 später ausführlich.”

Hinzu kommt, dass die Herren Weis, Singer, Marquardt vom Verwaltungsgericht Stuttgart ausdrücklich gar nicht den von mir gestellten Antrag bearbeiteten. Ich wollte entweder Auskunft ODER einen Hinweis, warum ich zu einer Einzelfrage keine Auskunft erhalten könne. Den Teil, dass man mir dann bei Verweigerung einer Auskunft dann doch wenigstens Gründe für eine Nichtbeantwortung mitteilen sollte, ließ das Verwaltungsgericht Stuttgart einfach weg. Noch nicht sonderlich betont habe ich diesen Umstand, dass das Verwaltungsgericht bei meiner vermeintlich kleinen Eilklage einfach den von mir gestellten Antrag umgestaltet hat. Das Vorgehen bei einer Klage ist normalerweise, dass ein Kläger bei Gericht einen Antrag stellt und dieser dann wie beantragt bearbeitet wird. So könnte man meinen. Aber das ist ganz offenbar zu viel verlangt von den Juristen.

Ich beantragte also am 6.3.2023 “Die Fragen 1, 2, 3a), 3b), 4a) bis 4f), 5e) bis 5k), 6, 10, 11, 12a)-12c), 14 an die Landtagsverwaltung Baden-Württemberg vom 19.8.2022 und 30.8.2022 zu beantworten oder ggf. eine ordnungsgemäße Begründung für eine Nichtbeantwortung einzelner Fragen zu benennen.” Den Teil ersatzweise eine “ordnungsgemäße Begründung für eine Nichtbeantwortung einzelner Fragen zu benennen” ließ das Verwaltungsgericht Stuttgart einfach weg. Die Richter des Verwaltungsgerichtes Stuttgart formulierten stattdessen auf Seite 2 ihres Urteils lediglich und mutmaßlich absichtsvoll fälschlicherweise: “Der Antragsteller begehrt den Antragsgegner im Rahme des vorläufigen Rechtsschutzes dazu zu verpflichten, ihm als Vertreter der Presse Auskunft zu folgenden Fragen zu erteilen: …”

Auch an keiner anderen Stelle im Urteil erwähnen die Richter meinen eigentlichen Antrag. Auf den vom Verwaltungsgericht Stuttgart verdrehten Antrag, den ich so nie gestellt habe, ging ich beim Adressieren der Ungereimtheiten nicht ein, als ich letzte Woche das Gericht damit konfrontierte, mir doch behauptete Unterlagen wenigstens im Nachgang zukommen zu lassen, die man mir während des Prozesses verweigerte und verschwieg.

Beim Schreiben des Urteils meiner Klage auf Auskunft gegen das Land bzw. den Landtag Baden-Württemberg zu der journalistischen Praxis der Exekutive haben die Herren Richter aus dem Verwaltungsgericht Stuttgart, wie schon einmal in einem Beitrag von mir erwähnt, einen aufschlussreichen Bock geschossen. Die Beteiligten aus Exekutive und Justiz haben offenbar insbesondere die letzten drei Jahre die Erfahrung gemacht, sie kommen mit allem durch. Gemeinsam schalten Exekutive und Justiz kritische Medien aus, die die Umstände beleuchten könnten. Die Richter, die das Urteil meiner Klage schrieben, hatten nicht beachtet, dass behauptete Unterlagen über meine Person, die sie nach deren eigener Auskunft eingesehen haben, mir als Kläger gar nicht zugingen. So berichteten die Herren Richter in ihrem Urteil über ein Dokument und Fotos zu meiner Person als Journalist im Landtagsgebäude, welche mir gar nicht selbst zur Verfügung stehen. Ich bin ja juristischer Laie. Gleichwohl, an welcher Stelle beginnt bei systematischer Befangenheit eigentlich die Rechtsbeugung?

Ich fragte von daher kürzlich das Verwaltungsgericht Stuttgart an, ob man mir dann nicht wenigstens die vorenthaltenen Dokumente, die die Exekutive gemeinsam mit der Justiz offenbar heimlich austauschen, nicht wenigstens im Nachgang des Prozesses zukommen lassen könnte. Die Gerichtskosten habe ich ja schließlich auch inzwischen überwiesen.

Deshalb völlig ungeniert? Die Exekutive des Landes Baden-Württemberg zitiert bei Klagen heimlich Verwaltungsrichter herbei. Das habe ich, so denke ich, ausreichend nachgewiesen. Und man führt geheime Verwaltungsakten über unliebsame Journalisten. Das habe ich durch meine Beharrlichkeit nachgewiesen. Begünstigt wurde die Offenlegung durch die Überheblichkeit der Beteiligten der Gewaltenverschmelzung von Exekutive, Justiz, Legislative und Medien.

Eine entsprechende Frage von mir zur bewussten Falschauskunft hat der Landtag zwischenzeitlich durch mich ebenfalls erhalten. Hier darf sich das Land Baden-Württemberg nun der Öffentlichkeit gegenüber erklären, warum man mir die Unwahrheit über die von mir gespeicherten Daten mitteilt. Die drei Richter Weis, Singer, Marquardt sprachen in ihrem Urteil vom 27.7.2023, so schlussfolgere ich, über nichts Geringeres als dass sie einer geheimen Einladung des Landes Baden-Württemberg folgten, um eine „Verwaltungsakte“ und “Screenshots” über meine Person einzusehen. Diese Verwaltungsakte über einzelne Journalisten wie mich ist, wie gesagt, allerdings nicht in der Prozessakte enthalten und ich habe erst über das Urteil davon erfahren.

Ich hatte mir schon gedacht, dass man eine Akte über mich anlegt und fragte im Juni 2023, noch vor dem Urteil am Verwaltungsgericht, von daher den Datenschutzbeauftragten des Landtages. Aber der verneinte überraschenderweise. Im Juni 2023 wurde mir vom Landtag unwahr mitgeteilt, dass über mich nur Daten über Anschrift oder Telefon gespeichert werden und über die Korrespondenz. Von einer Verwaltungsakte über meine Person, nach der ich einigermaßen ausdrücklich gefragt hatte, war hier keine Rede. Deren Existenz verneinte das Land Baden-Württemberg ausdrücklich.

Natürlich könnte ich weiter klagen und klagen. Vor allem bei Richtern, die meine gerichtlichen Anträge eigenständig umgestalten und sich offenbar heimlich mit der beklagten Exekutive treffen. Also könnte ich meine Klagen vorbringen bei Richtern, die sich mit den Beklagten treffen und deren Urteil ganz offensichtlich schon zuvor feststeht. Noch mal: Hierfür wird dann sogar der Antrag des Klägers entsprechend umgestaltet. Der kritische Bürger soll damit natürlich auch finanziell ausgeblutet werden. Hier gilt es für mich als Bürger und Journalist ökonomisch zu haushalten. Während eine jede noch so kleine vermeintliche Beleidigung oder Verfehlung durch den Staat mit unbegrenzten Ressourcen gegen den Bürger verfolgt und durchgesetzt wird, müsste ich hier auf dem Privatklageweg ehrverletzende Diffamierungen der Landtagsverwaltung, insbesondere des Leiters der Pressestelle, entgegentreten. So muss es eben hier vorerst ersatzweise ein Beitrag im Internet auch tun.

Klage auf Auskunft: 20230306 Eilklage auf Auskunft006 – öffentlich

Bitte um Herausgabe meiner “Verwaltungsakte” nach Treffen der Verwaltungsrichter mit Landtag

 

Trifft Land BaWü sich bei Klagen heimlich mit Verwaltungsrichtern? Geheime Akten über Journalisten

 

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