Veröffentlicht 18. August 2022.
Aktualisiert am 18. August 2022 | 16:44 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in einem am 17.8.2022 bekannt gewordenen Spritzen-Urteil: “Ein Verstoß gegen diese Nachweispflicht ist gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 7d IfSG bußgeldbewehrt.” Nicht oft genug kann betont werden, dass die höchste judikative Instanz in der BRD die Aufgabe der Kontrolle der Regierung aufgegeben hat und nun ausdrücklich offen eine Allianz und “Vertrauen” zum Kanzeleramt pflegen möchte. Mögliches “Misstrauen” durch die Bürger gegenüber der Justiz nach solchen Urteilen sollen im Gegenzug offenbar die Regierenden mit Beschimpfungskampagnen, Bespitzelung und Bestrafungen in den Griff bekommen.
Die Masern-Steuer oder das “Bußgeld” beträgt aktuell maximal 2.500 Euro. Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte fordert gleich einen Tag nach Bekanntgabe der de facto Masern-Kopfsteuer nun unmittelbar eine Vervielfachung der Ungeimpften-Steuer mit einer Ausweitung auf Corona. Da es Menschen gibt, die auf ihre körperliche Unversehrt unabhängig der staatlichen Übergriffigkeit weiter Wert legen, ist das gestrige Urteil eine Ungeimpften-Steuer.
Forderung Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte: https://telegra.ph/Nach-dem-neuesten-BV-Urteil-Kinder%C3%A4rzte-wollen-neue-Debatte-%C3%BCber-Corona-Impfpflicht-08-18
Urteil vom 21. Juli 2022: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/07/rs20220721_1bvr046920.html
Allianz der Justiz mit Kanzleramt: https://t.me/wim4u/39982