Sa. Sep 30th, 2023

Veröffentlicht 1. August 2022.
Aktualisiert am 2. August 2022 | 00:15 Uhr

Der Richter am Amtsgericht Waiblingen hat am 1.8.2022 die Zweitplatzierte an der Oberbürgermeister-Wahl von Waiblingen offenbar zu einer Geldbuße verurteilt. Ihr Vergehen war es, wenn man dem Video der Kandidatin nach dem Prozess glauben schenkt, Wahlkampf betrieben zu haben. Richtig gelesen! Angeblich war es nach Ansicht des Richters verboten, an dem von der Kandidatin gewählten Montag Abend auf Bürger zuzugehen und um Stimmen zu werben bzw. es war angeblich angesichts der schlimmsten Krankheit der Menschheitsgeschichte nur eine Schutzbehauptung. In einem Rechtsstaat gilt übrigens im Zweifel für den Angeklagten. Es scheint fast, die Politikerin der Partei Die Basis habe in den Augen des Richters illegal einen Straßenwahlkampf durchgeführt. In einer Demokratie ist das ins Gespräch kommen mit Wählern auf der Straße eigentlich normal und üblich, aber seit kurzem steht dies in Baden-Württemberg  unter Androhung von Bußgeld- oder Strafverfahren anscheinend unter Vorbehalt. Es hat den Eindruck, das Corona-Diktat der Landesregierung steht über demokratischen Gepflogenheiten.

Parteigründungen mit bestimmter Ausrichtung waren schon zur Bundestagswahl wegen Corona-Maßnahmen angeblich plötzlich illegal und wurden polizeilich aufgelöst, aber der Vorgang einer OB-Wahl im Februar 2022 in Baden-Württemberg hat noch einmal einen neuen Aspekt. Neuerdings sind Parteigründungen oder ein Straßenwahlkampf zu einer “Schutzbehauptung” degradiert worden.

Ein weiterer unglaublicher Clou: Am 6. Februar 2022 zur OB-Wahl konnte dann dank entsprechender Einschüchterung und Wahlkampfmanipulation der Medien schließlich erfolgreich ein CDU-Politiker als angeblich “einziger Kandidat” zum Oberbürgermeister gekürt werden. Der SWR und andere entsprechende Medien haben tatsächlich erfolgreich unterschlagen, dass es auch andere Kandidaten gab. Hier musste ich mir selbst noch einmal die Augen reiben. Viele Bürger wussten wegen dieser Manipulation nicht, dass es weitere Bewerber gab und blieben von daher komplett von der Wahl fern, wie der SWR indirekt zugab. Von daher wundert es nicht, dass das ehemalige CDU-Parteimitglied Brigitte Aldinger in ihrer neuen Partei als Zweitplatzierte lediglich 26 Stimmen und der Erstplatzierte 7.776 erhielt, aber sie war nach WIM-Recherche eindeutig Teilnehmerin der OB-Wahl. Nun hat das Amtsgericht Waiblingen sogar noch im Nachgang einen draufgesetzt und die traditionelle Teilnahme an einer OB-Wahl sanktioniert. Ist das Ziel, bei der nächsten OB-Wahl einem Wunsch-Kandidaten nicht nur 95,5%, sondern ganze 100% zu ermöglichen?

Brigitte Aldinger, Zweitplatzierte der OB-Wahl in Waiblingen nach der Verurteilung am 1.8.2022, https://t.me/DirectorOfCoronaReset/9319

Video-Quelle: https://t.me/DirectorOfCoronaReset/9319

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Waiblingen zu den Ergebnissen der Wahl des Oberbürgermeisters am 6. Februar 2022:

https://wim-zeitung.de/wp-content/uploads/2022/08/Oeffentliche_Bekanntmachung_des_Ergebnisses_der_Wahl_des_Oberbuergermeisters.pdf

https://www.waiblingen.de/de/Das-Rathaus/Kommunalpolitik/Buergerschaftliche-Gremien/Wahlen/Oberbuergermeisterwahl