Veröffentlicht 2. Januar 2023.
Aktualisiert am 7. Januar 2023 | 10:14 Uhr
Richterin Eva Lösche vom Amtsgericht Weinheim hat mit aller Kraft versucht, Teile der Öffentlichkeit auszuschließen bzw. diese einzuschränken. Nicht einmal, nicht zweimal, nein dauerhaft. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es rechtens sein kann, die Anzahl von Journalisten und Bürgern unter verschiedensten Verweisen auf die angebliche Hausordnung in einem Amtsgericht zu begrenzen. Von einem Versehen kann in dem erwähnten Fall in Weinheim kaum ausgegangen werden. Die Gerichtspräsidentin teilte in einem Aushang an der Eingangstüre fast ein Jahr lang mit, man sehe Besucher generell ungern und rate an, man solle besser draußen warten: “Wir regen an, dass Ihre Begleitung außerhalb des Gebäudes auf Sie wartet.” Das ist ein Hinweis, der Zuschauer und damit die Öffentlichkeit generell als unerwünscht erklärt.
Die Amtsgerichtspräsidentin, die zugleich Vorsitzende des Schöffengerichts war, hat ein Problem damit, Presseanfragen zu beantworten. Erst nach meiner Einschaltung der Behörde für Informationsfreiheit Baden-Württemberg bequemte sie sich, eine Presseanfrage zu ihrem Türaushang ordnungsgemäß zu beantworten: “Hinsichtlich des Wortlautes der jeweiligen Anordnungen, die wir der Corona Lage in selbständiger Abwägung jeweils angepasst haben und weiter anpassen werden, sind wir als Hausrechtsinhaber frei, sprechen uns aber mit anderen Gerichten ab (so erklären sich z.T. wortgleiche Anordnungen). Wir sind nicht an die Ausrufung oder Beendigung einer epidemischen Lage gebunden.”
Zum Auftakt des Prozesses galt die Maskenpflicht. Als ich anrief bzw. es auch per E-Mail versuchte und fragte, welche Art von Attest ich bräuchte, um trotzdem ohne Vermummung eingelassen zu werden, gab es zunächst keine Antwort. Plötzlich hintenrum hieß es dann, aha doch keine Maskenpflicht. Dann kam die Botschaft auch bei mir persönlich an. Also genau für diesen Prozess wurde die Maskenpflicht im Gerichtssaal aufgehoben, und zwar speziell nach meiner gezielten Anfrage. Das hinderte die Richterin natürlich nicht daran, sich mit ihrem anscheinend über alle Maßen und alle Richtungen ausdehnbarem Hausrecht gegen das Gerichtsverfassungsgesetz § 176 zu stellen: “An der Verhandlung beteiligte Personen dürfen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen. Der Vorsitzende kann Ausnahmen gestatten, wenn und soweit die Kenntlichmachung des Gesichts weder zur Identitätsfeststellung noch zur Beweiswürdigung notwendig ist.” Ich bezweifle, dass sie sich die Mühe gemacht hat, überhaupt einen Gerichtsbeschluss für die Vermummung von Prozessbeteiligten erstellt zu haben.
Am 12.12.2022 wurde ich zwar für die Verhandlung am Schöffengericht in Weinheim als Journalist akkreditiert, aber allen Eingelassenen wurde nach meiner Anfrage schlicht generell im Gebäude und innerhalb des Saales vor und nach der Verhandlung verboten filmen zu dürfen. Es wurde angekündigt und auch durchgeführt. Kameras wurden am Eingang abgenommen, wie mir zuvor angekündigt bzw. angedroht wurde. Nachfragen unter anderem hierzu wurden durch die Gerichtspräsidentin, die zugleich die dortige Pressestelle selbst leitet, man muss sich das mal vorstellen, mir gegenüber ausdrücklich abgelehnt: “Weitere Informationen und auch weiterer Austausch zur Sache ist im laufenden Verfahren nicht angezeigt, sodass ich weitere Nachfragen Ihrerseits im Augenblick nicht beantworten werde.” Seither kam natürlich keine Antwort mehr.
Am 12.12.2022 und am 24.11.2022 wurden keinerlei Journalisten vor der Saal-Türe gestattet. Ich habe mehrfach vor Ort gefragt und auch per E-Mail Begründungen in Erfahrung zu bringen und vergeblich versucht, mithilfe der Polizei entsprechend Einlass zu erhalten. Ich hatte für den Prozesstag 24.11.2022 keine Akkreditierung erhalten. Wenigstens als Journalist sich auf dem Gang im Gebäude aufzuhalten, wurde mir untersagt. Auch hierzu gab es keinerlei Antwort auf meine Presseanfragen.
Keine wirkliche Begründung erhielt ich trotz mehrfacher ausdrücklicher Nachfrage auf die Begrenzung der Personenzahl im Saal, wenn die Gerichtspräsidentin parallel dazu eine ganz enorme Anzahl von Polizeikräften sich innerhalb des Gerichtsgebäudes eng versammeln lässt. So ging es mir mit fast allen Fragen ans Amtsgericht. Eben: “Weitere Informationen und auch weiterer Austausch zur Sache ist im laufenden Verfahren nicht angezeigt, sodass ich weitere Nachfragen Ihrerseits im Augenblick nicht beantworten werde.”
Über den Akkreditierungsprozess werden Journalisten am Tag des Prozesses und auch telefonisch nicht ordnungsgemäß informiert. Mal sei eine Akkreditierung vorab vorgesehen, hieß es einmal mir gegenüber per E-Mail, mal sei es so geregelt, wer zuerst käme, würde eingelassen, wurde anderen Journalisten mitgeteilt. Hinzu kommt eine womöglich wochenlange “Störung” der Telefonanlage am Amtsgericht, die erst nach meiner Nachfrage hierzu verschwunden war. Meiner Kenntnis nach werden womöglich leere Journalisten-Plätze am Tag eines Prozesses nicht nachbesetzt.
Natürlich wird in die nächste Instanz gegangen nach diesen kafkaesken medialen und juristischen Klimmzügen am Amtsgericht in Weinheim. Die Rechtsanwältin Beate Bahner hat wohl die Worte “Terrorprozess” und “totalitäres Corona-Regime” verwendet, wie der SWR berichtet. A propos SWR, dieser erhielt durch die Richterin de facto ein exklusives Fotografierrecht im Amtsgericht. Allen anderen, und die angeklagte Ärztin selbst, durften nicht vor und nach dem Prozess im Saal fotografieren. Als ich dies gegenüber der Richterin Lösche in einer meiner Anfragen erwähnte und bemängelte, konfisziert sie am nächsten Prozesstag alle Handys und Kameras offenbar direkt am Eingang. Nach dem Prozess gab die Richterin dem nachweislich voreingenommenen Medienpartner wohl ein Interview, anscheinend exklusiv. Dies, während sie mir gegenüber ausdrücklich mitteilte keine Fragen mehr “im Augenblick” zu beantworten. Dem SWR gegenüber hingegen anscheinend schon und beschimpfte die Anwälte als “sehr, sehr unprofessionell”.
Das hier beschriebene Verhalten von Frau Lösche wurde nach einer entsprechenden Eingabe vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg zur Kenntnis genommen und es läuft eine Dienstaufsichtsbeschwerde am zuständigen Landgericht Mannheim.