Veröffentlicht 26. Juni 2023.
Aktualisiert am 26. Juni 2023 | 20:26 Uhr
Artikel 4 des Grundgesetzes sieht zwar die uneingeschränkte Religionsfreiheit vor. Mithilfe des Corona-Tricks ließ Vize-Ministerpräsident Thomas Strobl in Baden-Württemberg jedoch Gottesdienste stürmen und christlichen Ostergesang unterbinden. Entsprechend fielen die Predigten mancher Kirchen aus, die nicht vom System vereinnahmt wurden. WIM sammelte Vorkommnisse der Störung und der Verbote von Weihnachtsgesängen, Ostergesängen und Predigten und wurde auch von Lesern angesprochen, entsprechende Polizei-Einsätze der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen:
Das Gesangsverbot in Freudenstadt im Januar 2021, das Verbot eines Gottesdienstes in Rastatt im April 2021, die Einschüchterung wegen Ostergesängen in Weinheim im April 2021 und einige Vorfälle auch außerhalb von Baden-Württemberg.
WIM-Foto-Collage
Es ist nichts weniger als das Verbot bestimmter Freikirchen wegen Ostergesang und unliebsamer Predigten im Gespräch. Diesmal ausnahmsweise nicht in einem Privattreffen der Landesregierung mit ihren ausgewählten Medienpartnern wurde mitgeteilt, dass man bei den geplanten Verboten über den Bund gehen müsse und solche dann plötzlich kommen würden, also bei passender Gelegenheit. Die Mitteilung des Verfassungsschutzes bzw. Innenministeriums Baden-Württemberg im sogenannten Parlamentarischen Kontrollausschuss, der seltsamerweise dieses Jahr öffentlich tagte, lautet: “Über Verbote redet man nicht, das macht man.”
Innenminister Thomas Strobl und Beate Bube, Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz, haben den Verfassungsschutzbericht 2022 Baden-Württemberg vorgestellt. Ein Prediger aus Biberach habe Wörter verwendet wie “Möchtegerneliten” oder “Hochfinanz”. Thomas Strobl lässt Christen aus diesem und folgendem Grund verfolgen und ein Verbot andenken. Aufgepasst, im sogenannten Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg heißt es auf Seite 77: “Es wird behauptet, eine Pandemie habe es nie gegeben… Der führende Prediger der Freikirche äußert sich auch zu anderen Themen, etwa zum Klimawandel und dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine; hierbei übernimmt er Narrative prorussischer Desinformationskampagnen.” Wir fassen zusammen: Wer Corona-Maßnahmen, Russophobie oder Klimamärchen ablehnt, vertrete “extremistische Positionen”. Und da macht man auch nicht vor der Religionsfreiheit halt.
Dass es nicht um Corona geht, sondern darum, christliche Werte, oder was die Bevölkerung mit Christentum verbindet, zu zerstören, zeigte die Initiative in Baden-Württemberg Weihnachtsbeleuchtung zu verbieten. Nach Corona werden christliche Bräuche auch mit dem Klima-Trick unterbrochen oder gestört. Das würde alles zu viel Energie kosten. Der Medienpartner der Landesregierung SWR verlautbarte kurz vor letzten Weihnachten: “Wegen der Energiekrise planen mehrere Kommunen im Raum Stuttgart, ihre Weihnachtsbeleuchtung einzuschränken.” WIM sprach schon mehrfach sogar von Christenverfolgung. Das mag manchem übertrieben erscheinen, aber wie viel einschlägige staatliche Aktivität muss noch gesammelt werden, um ein Muster zu erkennen? Nun ist bestätigt, dass überall, wo gegen Regierungsnarrative gesprochen wird, die staatliche Verfolgung zuschlägt. Weil Christen wegen einer erfundenen Pandemie auf ihren Ostergesang bestanden, werden sie staatlich verfolgt. Übrigens ausdrücklich, weil die evangelische Landeskirche entsprechend denunzierte, wie die Öffentlichkeit am 22.6.2023 im Landtag erfuhr.
Und nein, niemand leugnet eine Krankheit, Klimaveränderungen oder neuerdings Hitze. Institutionen, Einrichtungen und Personen aber, die nicht der Regierungslinie folgen, werden systematisch über geheimdienstliche Aktivitäten zersetzt und bei passender Gelegenheit verboten. Wie lächerlich soll es noch werden? Man muss sich das einmal konkret vor Augen führen. Das Duo Kretschmann-Strobl behauptet mit ihrem Vorgehen ernsthaft, es bestehe die Gefahr, dass Anhänger Jesu den Bundestag stürmen oder ähnliches.
Über den Strafprozess in Rastatt. Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier zeigt sich entsetzt wie Richter über das Verbot eines Gottesdienstes im April 2021 urteilten. https://t.me/RASattelmaier/2330
Video Baden-Württemberg. Parlamentarisches Kontrollgremium vom 22. Juni 2023: https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2023/20230622_pkg_1.html oder hier https://youtu.be/dWrh7rc9MLY