Veröffentlicht 23. August 2023.
Aktualisiert am 23. August 2023 | 17:00 Uhr
Ich hasse Rockmusik. Ich finde sie schlimm und trotzdem kämpfe ich dafür, dass jeder diese für mich selten wirklich genießbare Musikrichtung hören darf. Neuerdings mehren sich die Vorfälle, bei denen Musik, Bekleidung oder andere Güter von staatlicher Seite aus nicht mehr konsumiert werden dürfen. Nicht generell, nein, sondern nur, wenn diese eine bestimmte Meinung ausdrücken. Eine Bratwurst auf einer Verlobungsfeier zum Beispiel ist dann nicht eine Bratwurst, nein, sondern ein “rechte” Bratwurst. Auch das dazu getrunkene Bier ist nicht nur ein Bier, nein es ist ein “rechtes” Bier. Auch der Pullover soll nicht angezogen werden und nicht gekauft werden, denn dieser könnte einem “rechten Netzwerk” angehören. Mit derartigen Begründungen werden inzwischen ganz ohne Corona-Vorwand weiterhin Grillpartys gesprengt, Geschäftsbetreiber durch das Bundesinnenministerium über den sogenannten Verfassungsschutz bedroht oder massenhaft Ausreisen zu bestimmten Sportveranstaltungen im Ausland verhindert. Und so erregte Anfang des Jahres eine durch die Polizei verhinderte Grillparty bzw. ein Konzert mit Rockmusik in Neumünster meine Aufmerksamkeit. Ich wollte mehr über die Hintergründe erfahren, insbesondere weil zu gleicher Zeit in Hamburg ein Migranten-Mob in der Innenstadt von Hamburg randalierte. Nicht alle Migranten sind so.
Symbolbild: Grillwurst auf einem Rockkonzert
Wie kann es sein, dass schon vor dem Rockkonzert mit Grillwurst so viele Polizisten dorthin gekarrt wurden? Die Pressemeldung der Polizei gab keinerlei Hinweis auf irgendwelche Gründe, warum man Bürgern verbietet, sich zu treffen. Offenbar war das Ziel, das Konzert zu verhindern. Und genau das war angeblich nicht das Ziel, teilte mir die Polizei Neumünster mit, sondern: “Das Rechtsrockkonzert ist nicht verboten worden. Aufgrund von unmittelbar vor Konzertbeginn stattgefundenen Straftaten, wurde der Veranstaltungsort zu einem Kontrollbereich erklärt.” Wir haben jetzt den offiziellen Verlauf. Die Teilnehmer der Veranstaltung widersetzten sich angeblich der Maßnahme, die ja angeblich das Konzert und die Bratwurtst nicht verunmöglichte: “Während des Tätigwerdens der Einsatzkräfte kam es vor Ort zu Eskalationen und weiteren Straftaten.” Die Gäste wollten ganz freiwillig das Konzert nicht mehr besuchen, teilt mir die Polizei Neumünster mit, denn sie verließen die Veranstaltung völlig ohne Aufforderung oder Drängen: “Zudem entfernte sich unverzüglich ein Teil dieser Personen vom Veranstaltungsort und der Rest verließ nach der Aufnahme der Personalien die Örtlichkeit.”
Die Polizei Neumünster will aber weiterhin partout nicht beantworten, für wen die in ihrer Pressemeldung mitgeteilte angebliche Gefahr bestand, aufgrund derer der Innenminister von Hamburg mit offenbar dem gesamten möglichen Aufgebot der Polizei Hamburg am zu verhindernden Grill- und Rock-Geschehen aktiv wurde. Es werde im Übrigen stets der Einzelfall sorgfältig geprüft.
Meine Anfrage an die Polizei Neumünster vom 16.3.2023 per E-Mail und 15.5.2023 per Fax und 21.6.2023 über den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte an meine Presseanfrage vom 16.3.2023 per E-Mail erinnern, von der ich keine Rückmeldung erhielt. Meine heutige Anfrage per Fax an +49 4321 945-2019 ging auch mehrfach nicht durch. Deshalb nun an -2029.
Hausdurchsuchungen sind ein erheblicher Eingriff in die vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte und sollten gut begründet sein und nicht nur damit, dass man möglicherweise blind Befehle eines Innenministers befolgt bzw. seines inzwischen immer fragwürdiger agierenden sogenannten Verfassungsschutzes. Die Nichtbeantwortung der Presseanfrage lässt immer mehr befürchten, dass eben keine rechtlich haltbare Begründung vorliegt. Dann müsste die Polizeidirektion Neumünster dies jedoch öffentlich eingestehen und die Angelegenheit intern aufarbeiten. Ich wiederhole hier noch einmal meine Anfrage von damals zu https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/47769/5455687:
Bitte erläutern Sie Ihre Pressemitteilung vom 5.3.2023 “POL-NMS: 230305-1-pdnms Verhinderung eines Rockkonzertes, Neumünster” mit der doch recht verstörenden kompletten Verhinderung des Besuches einer Musikveranstaltung nicht nur für Einzelne, sondern der Verhinderung der kompletten Veranstaltung.
1. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage das “Rockkonzert” insgesamt verboten bzw. verhindert wurde. Ihre Pressemitteilung teilten Sie lediglich mit, dass “von einigen der angereisten Personen eine nicht unerhebliche Gefahr ausging”, aber nicht von der Veranstaltung insgesamt. Warum wurde die komplette Veranstaltung verhindert?
2. Welche Art von “nicht unerheblicher Gefahr” soll das gewesen sein? War gemeint eine Gefahr für die Besucher bzw. Gäste in einer abgelegenen Gartenkolonie selbst? Für wen bestand eine “Gefahr”?
3. Tritt die von Ihnen mitgeteilte “Gefahr”, der Pressemitteilung zu urteilen, generell auf, wenn diese Personen ein Rockkonzert besuchen, also auch ein Linksrockkonzert oder wenn diese Personen auch andere Alltagshandlungen vollziehen wollen, wie ein Pfund Butter im Supermarkt kaufen?
4. Tritt diese erwähnte “Gefahr” auch auf, wenn diese Personen alleine unterwegs sind oder nur, wenn diese Personen zusammentreffen, z. B. bei einem Skat-Abend, im Kino, bei einem Grill-Abend ohne Gesang oder bei einem gemeinsamen Einkauf im Supermarkt?
Herzlichen Dank für eine Beantwortung bis zum 22.5.2023. Falls einzelne Fragen nicht beantwortet werden können, bitte ich um eine jeweilige Begründung für eine Nichtbeantwortung, um evtl. umformulieren zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Felger
Weiter unten erläutere ich den Zwischenschritt über den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW, hier zunächst die dann schließlich erfolgte Antwort der Polizei Neumünster vom 17.7.2023:
Sehr geehrter Herr Felger,
zu den von Ihnen gestellten Fragen antworten wir wie folgt:
Zu Frage 1: “Das Rechtsrockkonzert ist nicht verboten worden. Aufgrund von unmittelbar vor Konzertbeginn stattgefundenen Straftaten, wurde der Veranstaltungsort zu einem Kontrollbereich erklärt. Im Anschluss sollten die Personalien der vor Ort befindlichen Personen festgestellt werden. Während des Tätigwerdens der Einsatzkräfte kam es vor Ort zu Eskalationen und weiteren Straftaten. Zudem entfernte sich unverzüglich ein Teil dieser Personen vom Veranstaltungsort und der Rest verließ nach der Aufnahme der Personalien die Örtlichkeit.”
Zu Frage 2: “Es wurden Straftaten begangen.”
Zu Frage 3: “Es wird jedes Mal auf den konkreten Einzelfall geschaut und eine umfassende rechtliche Prüfung vorgenommen.”
Zu Frage 4: “Im konkreten Fall wurden, wie bei Frage 2 beantwortet, Straftaten begangen.”
Mit freundlichen Grüßen
Michael Heinrich
Polizeidirektion Neumünster
Stabsstelle
Nachdem sich die Polizei Neumünster einer Antwort zunächst verweigerte, schaltete ich den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW ein. Darauf hin erhielt ich weiterhin keine Antwort auf meine Anfrage, sondern am 22.6.2023 stattdessen die Bestätigung der Verweigerung.
Sehr geehrter Herr Felger,
wie ich dem mitgesandten Schriftverkehr entnehmen kann, haben Sie in
dieser Angelegenheit den Landesbeauftragten für Datenschutz angerufen
und dort ein Begehren eingeleitet. Der dortigen Befassung wollen und
können wir nicht vorgreifen.
Wir gehen davon aus, dass Sie zu gegebener Zeit eine Antwort zu Ihrer
Eingabe erhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
M***** H*******
Polizeidirektion Neumünster
Stabsstelle
Alemannenstraße 14-18
24539 Neumünster
Darauf hin reagierte ich am 26.6.2023 mit der Replik unten und erhielt dann schließlich doch die oben vorgestellte Antwort.
Sehr geehrter Herr ********,
ich wäre Ihnen natürlich verbunden, wenn Sie einfach die Fragen beantworten würden. Und natürlich können Sie dies tun, wenn das gewollt wäre. Das würde die Sache abkürzen. Dem steht weder von meiner Seite noch von der Seite des Landesbeauftragten für Datenschutz und dessen Statuten etwas entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Felger
Neumünster / Hamburg. Hier Verbot von Konzertbesuch. Dort randalierender Mob in Innenstadt
Währenddessen versucht der Innenminister in Hamburg die Innenstadt „Jugendlichen“ für Ausschreitungen und Machtdemonstrationen zur Verfügung zu stellen, mit tanzenden Migranten auf Polizei-Autos, die das Angebot teilweise annehmen. Hier gab es im Gegensatz zum Konzert vorher tatsächlich einen Anlass …
Neumünster / Hamburg. Hier Verbot von Konzertbesuch. Dort randalierender Mob in Innenstadt
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/47769/5455687