Sa. Sep 30th, 2023

Veröffentlicht 17. Dezember 2021.
Aktualisiert am 17. Dezember 2021 | 13:55 Uhr

Endlich, endlich werden die seltsamen Regeln für Gäste, Besucher und jetzt auch Kläger oder Prozessbeteiligte beim Bundesverfassungsgericht nicht nur thematisiert, sondern sogar juristisch angegangen. Man muss es einmal so deutlich sagen. Wie weit möchte das Bundesverfassungsgericht unter dem für Verfassungsrichter-Tätigkeiten als Quereinsteiger zu bezeichnenden Juristen Stephan Harbarth noch gehen? De facto wird sogar Klägern der Zutritt zur eigenen Verhandlung verweigert oder mindestens erheblich erschwert.

WIM hatte die Zugangsberechtigungenen der Öffentlichkeit beim Bundesverfassungsgericht vermutlich als erster thematisiert. Der Autor dieser Zeilen teilte in der Rolle als Journalist schon am 10. November 2021 mit: “Bundesverfassungsgericht nötigt mich zur ‘Impfung’. Beim Festakt nur Gäste mit 3G+”.

Ein Antrag auf Besorgnis der Befangenheit gibt es jetzt durch eine rege Anwaltskanzlei, die gegen politische Maßnahmen zur angeblichen Bekämpfung einer angeblichen Corona-Pandemie klagt. Begründet wird dies nicht mit Dinner der Verfassungsrichter im Kanzleramt im Juli 2021, sondern mit dem eingeschränkten oder besser gesagt tatsächlich derzeit wohl verunmöglichten Zugang für die Kläger mit einem erzwungenen PCR-Test. Gerade heute erfahre ich über eine Wartezeit der PCR-Ergebnisse von einer kompletten Woche bei einer Hausarzt-Praxis. Die Berliner Zeitung schreibt: “Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed hat in dieser Woche namens ihrer Mandantin alle Richter und Richterinnen des Ersten Senats wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt: Die Sorge sei berechtigt, weil der Erste Senat bei der mündlichen Verhandlung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, die ebenfalls am Dienstag stattfand, ohne dass es rechtlich erforderlich gewesen wäre, ‘2G-Plus-Plus’ für alle anwesenden Personen, inklusive der Verfahrensbeteiligten, angeordnet habe.”

Die Zivilprozessordnung 42 (2) besagt: “Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.” Zwei Dinge sind zu beachten bei einem solchen Antrag. Was genau wird beantragt und wer ist dabei Objekt der Überlegungen? Ein Antrag auf Besorgnis der Befangenheit bedeutet, es reicht eine begründete Besorgnis festzustellen und nicht die Befangenheit selbst. Und es geht um die Besorgnis einer Prozesspartei ZPO § 42 (3) und um niemanden anderes, also nicht um das Empfinden eines Richters.

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-urteile-sind-alle-richter-in-karlsruhe-befangen-li.201162

https://www.ckb-anwaelte.de/aktuelle-corona-verfahren/

Bundesverfassungsgericht nötigt mich zur “Impfung”. Beim Festakt nur Gäste mit 3G+

WIM-Analyse am 18.11.2021 zu Zugangsbedingungen zur öffentlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht: https://t.me/wim4u/32628

Analyse, Livestream und Hinweisblatt Corona des Bundesverfassungsgerichts von WIM für Festakt 12.11.2021: https://t.me/wim4u/32586

https://dejure.org/gesetze/ZPO/42.html