Mo. Sep 25th, 2023

Veröffentlicht 7. August 2023.
Aktualisiert am 7. August 2023 | 18:25 Uhr

Das Verwaltungsgericht Stuttgart meint, ich als Kläger soll nachweisen, dass bestimmte Fragen nicht doch irgendwie bei der Beantwortung anderer Fragen mit beantwortet wurden. (Ende Seite 4, Anfang Seite 5) und “nicht bereits in den vorangegangenen Korrespondenzen enthalten waren”. Ich solle also zwischen den Zeilen lesen und dort wurden meine Fragen möglicherweise schon beantwortet. Der Kläger solle nachweisen, dass eine Behörde nicht schon die Frage irgendwo beantwortet hat und solle der Journalist das nachweisen. Ein Journalist darf also eine Frage 2 nicht stellen, da die Antwort auf Frage 1 vielleicht schon die Antwort enthielt. Solange der Bürger nicht nachweise, dass seine Fragen nicht schon irgendwo beantwortet wurden, hat er kein Anrecht auf Antworten von einer Behörde.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart teilt mit, es habe zu entscheiden, wann ein Thema allgemein “vollständig dargelegt” (Seite 4 Mitte) wurde, anstatt meinem Antrag entsprechend darüber zu entscheiden, ob meine Fragen beantwortet wurden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ignoriert die Hälfte des Antrages und nimmt in keiner Weise Stellung dazu, dass der Landtag ja auch einfach hätte eine Nichtbeantwortung einer einzelnen Frage hätte begründen können. So habe ich es im Antrag gefordert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart vermittelt mir als Bürger, dass eine Behörde eine Nichtbeantwortung in keinster Weise begründen müsse. Ganz schön grotesk.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart schreibt vor, wie der Journalist eine Frage zu stellen hat. Widersprechende Sichtweisen seien den Aussagen einer Regierung oder einer Behörde bei Fragen an die Behörde nicht gegenüberzustellen (Seite 5 unten). Auf keinen Fall solle eine Regierung oder eine Behörde zu vorangegangenen Aussagen oder Verhaltensweisen stehen müssen oder etwas “bestreiten” müssen, dass die Behörde oder Regierung vorher etwas anderes gesagt hat.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart teilte mir nicht mit, ob ein die Erweiterung oder Änderung eines Eilantrages überhaupt zulässig. ist. Vermutlich schon das Hauptverfahren. Das Gericht informierte dann erst im Urteil und lässt den Kläger ins offene Messer laufen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart: 20230727 Urteil Verwaltungsgericht Stuttgart