Di. Nov 28th, 2023

Veröffentlicht 4. Juli 2022.
Aktualisiert am 4. Juli 2022 | 16:09 Uhr

Wie ich bereits am 18. April 2020 vor über zwei Jahren auf dem Uni-Platz in Heidelberg sagte, die Politik mit dem Etikett Corona war mindestens fahrlässig illegal, wenn nicht sogar absichtsvoll. Regierungstrolle waren mit ihren extremistischen Unterstützern in ihrem lokalen Schmierblatt empört und robbten sich an den damaligen örtlichen Polizeipräsidenten bei meiner ersten und bislang letzten selbst angemeldeten Demo. Es wurde gelogen, um massenhaft Bußgeldverfahren anzustoßen. Die Polizeiführung stellte eine “Sonderermittlungsgruppe” auf, wegen einer drei Tage vorher vorher stattgefundenen Solidaritätskundgebung mit einer dreistelligen Zahl von Menschen für eine Heidelberger Rechtsanwältin. Von reihenweise über 1000 Euro Strafe hat man den vielen Helden, die am Heidelberger Polizeipräsdium demonstrierten, vor wenigen Wochen kurz vor diesen Entscheidungen am VGH am Amtsgericht nur noch 75 Euro angeboten zu zahlen, damit sich die Justiz nicht übermäßig blamiert. Aber selbst diese reduzierten Bußgelder sind illegal, wie wir jetzt hochrichterlich vermuten dürfen. Ich erinnere mich noch an den Richter, der den Fall meines Kameramannes urteilte. Er könne etwas zu der Rechtmäßigkeit der ganzen sogenannten “Corona-Maßnahmen” vom Frühling 2020 sagen, wolle es aber nicht und sprach dann mit anderer Begründung frei. Ich selbst wurde mutmaßlich mit voller Absicht unschuldig verfolgt, wie eine interne Polizeibenachrichtung an das lokale Ordnungsamt offenbarte.

Ich hatte recht: Der Bürger ist der Willkür fast schutzlos ausgesetzt. Es existiert kein effektiver Rechtsschutz, wenn eklatante Rechtsbrüche nicht im Eilverfahren abgewendet werden können. Den schon länger Regierenden insbesondere in Baden-Württemberg sind ihr illegales Handeln und die erfolgreichen Klagen vor Gericht einigermaßen schnuppe, wie sie immer wieder ausdrücklich öffentlich betonen. Ich habe es erst vor zwei Wochen persönlich bei einer Pressekonferenz der Landesregierung Baden-Württemberg gehört. Rücktrittsforderungen außer von Leuten wie mir, wird es nicht geben. Die berechtigte Empörung bei ARD-ZDF-Zuschauern dafür wird nicht erzeugt werden. Emotionen auf Grund ihrer Politik will die Landesregierung ohnehin ausdrücklich verbieten. Die Staatskanzlei in Baden-Württemberg hat auf verschiedene Wege ihr gefügige Privilegienmedien geschaffen: mit einem exklusiven Journalisten-Club oder mit der Verteilung von Steuergeldern an offenkundig ausgewählte Medien in Millionenhöhe.

Das Corona-Dikat war allein schon wegen formeller Fehler rechtswidrig, so heißt es nun am 4.7.2022. Richter wollen sich, so drängt sich der Verdacht auf, bei Urteilen gegen Kretschmann möglichst wenig aus dem Fenster lehnen und nicht auch noch offiziell die Verhältnismäßigkeit prüfen. Es ist nach den Urteilen am Verwaltungsgerichtshof (VGH)  in Mannheim die Revision zulässig.