Veröffentlicht 7. September 2021.
Aktualisiert am 7. September 2021 | 11:35 Uhr
Laut Infektionsschutzgesetz §1 (IfSG) sollen die Beteiligten nach “medizinischer und epidemiologischer Wissenschaft und Technik” handeln. Es ist nicht nur so, dass die Beteiligten das nicht tun, sondern auch die Absicht verkünden, nicht wissenschaftlich handeln zu wollen. Von daher ist nun diese Sammlung von Absichtserklärungen von Bundesregierung und Mitgliedern der Bundesbehörde Robert-Koch-Institut angebracht in der Argumentation insbesondere vor Gerichten. Folgende Aussagen von Wissenschaftlichkeit, wie im Gesetz gefordert, abrücken zu wollen, wurden nie zurückgenommen oder erläutert und stehen damit als feste Willenserklärungen der Beteiligten. Mir liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass die Landesregierungen in ihren Corona-Verordnungen, die Aussagen des RKI hinterfragen würden. Dies ist jedoch mehr als angebracht. Und man sollte für künftige Gerichtsverfahren die jeweiligen Landesregierungen dazu auffordern, Stellung zu beziehen, ob sie die folgenden Aussagen kennen. Diese müssen eine Landesregierung meiner Auffassung nach dazu veranlassen, sich nicht allein auf angebliche Erkenntnisse des RKI zu verlassen.
Der Sprecher Martin Terhardt von der RKI eingesetzten STIKO teilte am 12.8.2021 RBB Abendschau zur Kinderimpfung ausdrücklich die gänzlich unwissenschaftliche Absicht mit: “Wir werden versuchen der Politik ein bisschen entgegenzukommen”, https://t.me/wim4u/29192, https://wim-zeitung.de/gibt-rki-gesetzbruch-zu-wir-werden-versuchen-der-politik-ein-bisschen-entgegenzukommen-ifsg-%C2%A71-fordert-wissenschaftlichkeit/
RKI-Chef Lothar Wieler forderte am 9.4.2021 dazu auf, wissenschaftlichen Diskurs zu Lockdown und Einschränkung der Mobilität zu unterlassen: “Das ist allgemeines Wissen. Da muss man auch nichts darüber diskutieren.” https://youtu.be/ghdN8MElFLU, https://t.me/wim4u/25615, https://www.youtube.com/watch?v=VF2vzvI-2U4&t=3067s
Angela Merkel teilte am 21.1.2021 zur Corona-Politik ausdrücklich und wörtlich mit, ihre Politik hat – zu welchem Anteil auch immer – mit Wissenschaft nichts zu tun: “Es gibt aber in dem Ganzen auch politische Grundentscheidungen. Die haben mit Wissenschaft nichts zu tun.” https://youtu.be/3DFjLESTkNE, Wortprotokoll: https://www.jungundnaiv.de/2021/01/21/bundeskanzlerin-fuer-desinteressierte-angela-merkel-zur-aktuellen-lage-bpk-vom-21-januar-2021/, https://archive.is/jhHbE
Von Lothar Wieler absichtsvoll und nie zurückgenommene Forderung wissenschaftlichen Diskurs zu unterlassen am 27.07.2020: “Diese Regeln werden wir noch Monate einhalten müssen. Diese müssen also der Standard sein. Die dürfen also überhaupt nie hinterfragt werden.” https://t.me/wim4u/15694, https://youtu.be/9DLIGt7Y8kk,
Zudem gibt es eine gerichtlich durchgesetzte Veröffentlichung von Korrespondenz vom März 2020 zwischen RKI und Bundesregierung, die den Verdacht einer Beauftragung vorgetäuschter wissenschaftlicher Erkenntnisse des RKI belegen bzw. mindestens andeuten.