Sa. Sep 30th, 2023

Veröffentlicht 8. August 2021.
Aktualisiert am 8. August 2021 | 19:30 Uhr

In der ersten August-Woche 2021 saß man eng zusammen mit anderen Prozessbeobachtern und dem angeblichen Delinquenten nach einem Corona-Prozess in Sichtweite zum Amtsgericht eng beieinander im Innenraum eines Cafes. Kurz zuvor noch ging es im Sitzungssaal um Abstände oder überhaupt bei einer eigentlich erlaubten Spontanversammlung teilgenommen zu haben. So genau wusste es die junge Richterin selbst nicht. Einmal war es das eine, einmal war es das andere. Vor Ort wurde keinerlei Versammlungsleiter durch die Polizei festgestellt. Trotzdem hieß es an den freundlich auftretenden Betroffenen, er äußere “Schutzbehauptungen”. Wie die Richterin den Betroffenen mit Maske vor dem Gesicht während des Prozesses mit den Straßen-Bildern ohne Maske überhaupt identifiziert hat, bleibt ein Rätsel. Und die vorgebrachten Beweise zur Aerosol-Forschung im Freien interessierte die Richterin in diesem Bußgeld-Prozess in keinster Weise. Es durfte im Zuschauerraum keine Emotion zu hören sein. Ich selbst durfte noch nicht einmal währenddessen kurz die Maske abnehmen, um einmal in Eile von der Wasserflasche zu nippen. Es wurde mehrfach ermahnt.

Schon kurz vor Corona meldete die Qual*itätspresse, es gäbe zu wenige Richter und Staatsanwälte und Personalnot an deutschen Gerichten. Die Tagesschau fragte 07.11.2019 bei der Justizministerkonferenz nach, funktioniert der Rechtsstaat noch? Und die Antwort lautete: Angeblich nur noch “weitgehend… Es passieren Fehler unter dem Druck.” Fehler? Aha. Das veröffentlichte ARD-ZDF in einem Beitrag der Tagesschau mit dem Titel: “Zu wenige Richter und Staatsanwälte: Personalnot an deutschen Gerichten”. Die Politik fordere die Bewältigung immer neuer Aufgaben, ohne zusätzliches Personal. (https://youtu.be/yic64H7cN0k, https://archive.is/wT8NI) Das wird sich mit Corona nicht geändert haben.

Und wer sich wundert, mit welcher Inkompetenz oder Ignoranz oder gar politisch motiviertem und einseitigem Belastungseifer teilweise Corona-Prozesse geführt werden, der mag eventuell einmal folgendes neueres Zitat des Deutschlandfunkes vom 15.02.2021 zur Kenntnis nehmen. Es wird wohl in allen Bundesländern ähnlich aussehen. Seit Anfang 2020 jedenfalls zählen bei Richtern und Staatsanwälten in Hessen auch formell weniger die Punkte im Staatsexamen oder Kompetenz, sondern vielmehr die “persönliche Eignung”. Ganz ausdrücklich, findet der dortige Richterwahlausschuss, zähle ein gewisses “ehrenamtliches Engagement” (https://archive.is/nbG91). Interessant. Das lässt viel Raum für Spekulation. Der Landesrichterbund Hessen hingegen warnt: “Wir befürchten als Verband eine Minderung der Qualität der Rechtsprechung, die für den Rechtsstaat durchaus gravierende Folgen haben könnte.”