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Veröffentlicht 11. November 2022.
Aktualisiert am 11. November 2022 | 20:00 Uhr

Der Ratten-Vergleich und die Prügelandrohung von der Tagesschau am 5.11.2022 wird “im Ergebnis als Hate Speech eingestuft”, teilte das hessische Innenministerium mir heute mit. Die Information über ARD-ZDF von WIM an die Meldestelle HessenGegenHetze war erfolgreich, um Hass im Netz zu bekämpfen, sagt die Landesregierung Hessen. Auf dem durch das hessische Innenministerium betriebenen Portal “Meldestelle HessenGegenHetze” meldete WIM am 5.11.2022 um 15:23 Uhr den Beitrag von ARD-ZDF auf Twitter direkt nach dessen Erscheinen bei dem Ministerium, welches bei der Google-Suche nach Melde-Möglichkeiten am meisten herausstach.

Aufgrund der hohen Brisanz soll hier auch das Geschäftszeichen 03y02-05-19-F-2022-08187-000 offengelegt werden, unter welchem in Bezug auf diesen Beitrag beim Innenministerium nachgefragt werden kann.


Aber das Innenministerium Hessen, mit Wissen in Bezug auf die Brisanz über ARD-ZDF zu urteilen, beeilte sich zu betonen: “Nach unserer Bewertung besteht kein begründeter Verdacht auf eine konkrete Gefährdung, Bedrohung oder auf strafbare oder extremistische Inhalte. Von einer Übermittlung an andere Behörden haben wird daher abgesehen.” WIM stellte übrigens ohnehin gleichzeitig Strafanzeige, und zwar bei der Polizei Hamburg gegen den NDR.

Der Autor der mutmaßlichen Volksverhetzung ist übrigens ein SWR-Autor, Nils Dampz. Nach gängigen Standards handelt es sich eigentlich um eine Straftat. An der mutmaßlichen Straftat waren zahlreiche Mitarbeiter von ARD-ZDF beteiligt. Das Aufstacheln zu Gewalt und Verfolgung bei ARD-ZDF durchlief also mehrere Sendehäuser, mindestens SWR und NDR, wurde abgenickt durch das Nachrichten-Flaggschiff der Sendergruppe (Tagesschau), wurde redaktionell abgenommen durch einen Tagesschau-Chefredakteur und wurde auch bei keiner Endprüfung beanstandet (Einlesen).

Ich bin schon seit Jahren der Auffassung, ARD-ZDF kommt seinen gesetzlich aufgetragenen Verpflichtungen aus dem Medienstaatsvertrag nicht nach. Ich rufe dazu auf, die jeweils örtliche Sendeanstalt anzuschreiben und die Forderung zu erheben, dass dieser Missstand behoben wird. Ich hatte hierauf 2018 eine Antwort erhalten, die allerdings keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt, wie es bei Behörden verpflichtend ist. Dies ist im Streit mit dem Gerichtsvollzieher von Bedeutung, den ARD-ZDF ohne gerichtliche Mahnverfahren regelmäßig einschaltet. Seit 2020 beschimpft der SWR Teile der Bevölkerung mit Begriffen wie “Corona-Leugner”, einen Begriff den man auch auf meine mehrfache Nachfrage hin an die SWR-Pressestelle unter Ausflüchten nicht definieren wollte. Aktiv und systematisch werde ich übrigens, dazu später mehr, seit Mitte 2022 vom SWR bzw. dessen Mitarbeitern auf an meiner journalistischen Tätigkeit im Landtag Baden-Württemberg gehindert. Grund könnte folgende von mir kritisierte Praxis des SWR sein: Der SWR ignoriert die gesetzlich vorgeschriebene “Staatsferne”, indem er unter anderem Mitarbeiter entsendet, um die Pressekonferenzen des Ministerpräsidenten im Landtag Baden-Württemberg zu leiten, anstatt nur über sie zu berichten. Stichwort Landespressekonferenz Baden-Württemberg e. V.. Und neuerdings drohen Mitarbeiter des SWR und von ARD-ZDF Menschen wie mir öffentlich ausdrücklich und wortwörtlich “Prügel” an. Nicht nur im besagten Beitrag am 5.11.2022, sondern auch in der Talkshow “Kölner Treff” am 14.10.2022. Da mit den Worten: “Zu prügeln sind diese Menschen”. Und es waren nicht einzigen beiden Situationen, in denen Mitarbeiter von ARD-ZDF GEZ-Zwangszahlern wortwörtlich Prügel androhen. Derartige Programminhalte wie vom 5.11.2022 werden gezielt vorbereitet und gehen zuvor durch viele Hände in einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt. Sie durchlaufen mehrere Redaktionen, teilweise müssen mehrere Sendeanstalten von ARD-ZDF derartige Beiträge genehmigen und zahlreiche Verantwortliche segnen derartig zum Auftrag des Medienstaatsvertrages konträre Inhalte ab. Es handelt sich um regelmäßige und systematische Gesetzesverstöße. Inzwischen müssen die immer mehr von Objektivität und Unparteilichkeit abweichenden und von daher damit bereits gesetzeswidrigen Inhalte von ARD-ZDF sogar auf deren strafrechtliche Relevanz geprüft werden.

Dass das hessische Innenministerium mitteilt, dass man den vom Beitrag vom 5.11.2022 als “Hate Speech” einstuft, heißt auch, wer den GEZ-Geldforderungen nachkommt, macht sich mit der immer mehr ansteigenden Heftigkeit und Deutlichkeit der Gesetzesbrüche durch ARD-ZDF-Mitarbeiter womöglich inzwischen sogar der Unterstützung von Straftaten strafbar. Unabhängig davon verstoßen derartige Inhalte schon seit Jahren gegen den Medienstaatsvertrag, gerade wegen der Systematik. ARD-ZDF handelt teilweise sogar völlig konträr mit dessen Auftrag und nicht nur abweichend. In Wirklichkeit wäre der Auftrag von ARD-ZDF aus dem Medienstaatsvertrag, §26 : “mitwirken öffentlicher Meinungsbildung”, “Objektivität”, “Unparteilichkeit”, “Meinungsvielfalt berücksichtigen”.