Di. Mai 7th, 2024

Veröffentlicht 10. Februar 2021.
Aktualisiert am 14. April 2021 | 09:02 Uhr

Es wird in der WELT berichtet über Stephan Harbarth, es bestehe eine “sehr große Bedrohungslage” durch das angebliche Corona-Virus. Noch hat der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts innerhalb des Bundsverfassungsgerichts außer mit der Beantwortung von Eilanträgen nie irgendetwas hierzu geurteilt. Öffentlich in Zeitungen oder in der CDU-Stiftung hingegen jetzt anscheinend häufiger. Verzweifelt versuchen einige mutige Anwälte endlich bis zu ihm in den Gerichtssaal vorzudringen, während er anscheinend angibt, die Judikative würde gegebenenfalls alles korrigieren. Aber eben bislang nicht durch ihn, außer in wohl eher letztendlich nichtssagenden Eilurteilen. Im April 2020 hatte sein Vorgänger noch geurteilt, dass wir tatsächlich DOCH Grundrechte haben und demonstrieren dürfen. Hält der oberste Verfassungsrichter Schäubles Ankündigung am 18.12.2020 im Bundestag von “Millionen zusätzlicher Hungertote” durch die sogenannten Lockdown-Maßnahmen für absurd und bösartig? Nein, Harbarth bezieht sich auf die Diktaturvorwürfe.

Was will uns der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete mit seinen anscheinend immer häufiger werdenden Aussagen in der Öffentlichkeit über Corona hier sagen? Und irgendjemand sollte dafür sorgen, dass nicht einfach kritische Videos über die Regierung oder ihn für einen demokratischen Diskurs einfach von der Youtube-Plattform verschwinden. Und vor allem, er sollte endlich im Gerichtssaal die Beweise studieren und die wartenden Bürger mit ihren Klagen einlassen. Sein Kollege in Österreich sieht es anders als er. Hier gab eine andere Sicht im Oktober 2020, und zwar INNERHALB des Gerichtssaals.

Dies ist eine Antwort von WIM auf einen Beitrag  in der WELT am 10.2.2021: “Verfassungsrichter nennt Diktatur-Vorwürfe ‘absurd und bösartig'”